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Brigadegeneral
a.D. Wolfgang Kopp
Landesvorsitzender
der Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik in Baden-Württemberg
Einleitung 15.
Sicherheitspolitischer Kongress Karlsruhe
Es gilt das
gesprochene Wort
Heimatschutz –
Wehrpflicht – Reservisten
Wohin geht die
Entwicklung?
Auch im Namen der GfW begrüße
ich Sie sehr herzlich, meine Damen und Herren und danke für Ihr
Kommen.
Mein Dank gilt in diesem
Zusammenhang besonders auch der Landesregierung, die heute hier
vertreten ist, und ich freue mich über das Grußwort und über die
erneute Übernahme der Schirmherrschaft durch unseren
Ministerpräsidenten.
Ich freue mich ferner darüber,
dass es uns wieder einmal gelungen ist, hervorragende Referenten für
unseren Kongress zu gewinnen. Dafür schon an dieser Stelle herzlichen
Dank.
Sie, sehr geehrte Herren,
werten den Kongress auf und wir als Veranstalter hoffen, dass wir,
Dank Ihrer Hilfe, über die Zeitachse noch mehr Interesse im
öffentlichen Umfeld finden werden.
Das Thema scheint auf den
ersten Blick und angesichts der erst kürzlich aufgeflammten Diskussion
um die Verlängerung des Mandats in Afghanistan etwas sonderbar. Wie
kommt man auf dieses Thema?
Ein Blick ins Weißbuch ist
dabei vielleicht hilfreich, denn dort steht die politische Absicht.
Heimatschutz wird im Weißbuch
umschrieben als Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung. Dieser
Schutz der Bürger wird fünf Mal erwähnt, 3x kommt Landesverteidigung
vor, ebenso wie Kampfeinsatz, 10x finden wir Wiederaufbau und 19x den
Begriff humanitär.
Das widerspiegelt den
veränderten Schwerpunkt der Ausrichtung der Streitkräfte, aber
spiegelt es auch die realen Herausforderungen?
Auf Seite 12 im Weißbuch
finden wir die Aufgaben der Bundeswehr. Dort steht der „Schutz
Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger“ an 3. Stelle nach
• „der internationalen
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes
gegen den internationalen Terrorismus“ und
• „ der Unterstützung von
Bündnispartnern“.
Erst an 6. Stelle stehen
subsidiäre Hilfeleistungen.
Daraus lässt sich ableiten,
dass der Schutz Deutschlands und seiner Bürger offenbar qualitativ
eine von subsidiären Hilfeleistungen im Sinne Art. 35 GG zu
unterscheidende Aufgabe ist.
Auf S.66 wird das Weißbuch
etwas deutlicher.
Landesverteidigung bleibt zwar
unverändert eine zentrale Aufgabe der Bundeswehr aber gegen „auf
absehbare Zeit aber unwahrscheinliche Bedrohungen“.
Das Weißbuch kündigt ferner
an:
„Das Konzept der zivilen
Verteidigung wird vor diesem Hintergrund fortentwickelt und das
Konzept der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit weiter ausgebaut“
weil die Verflechtungen zwischen innerer und äußerer Sicherheit immer
mehr zunehmen. Daraus folgt: Es gibt offenbar ein – mir nicht
bekanntes - Konzept der Zivilen Verteidigung, sonst könnte man es
nicht fortentwickeln.
Wie der Stand des Ausbaus der
ZMZ ist, werden wir in den Vorträgen sicher erfahren.
Das Weißbuch führt weiter aus,
dass zwar „die Abwehr terroristischer und anderer asymmetrischer
Bedrohungen innerhalb Deutschlands vorrangig eine Aufgabe der für die
innere Sicherheit zuständigen Behörden von Bund und Ländern (ist)“
aber die Bundeswehr zum
Einsatz kommen kann, wenn
•„nur mit ihrer Hilfe eine
... Lage bewältigt werden kann,
• nur sie über die
erforderlichen Fähigkeiten verfügt
• die zuständigen Behörden
erst zusammen mit Kräften der Bundeswehr den Schutz der Bevölkerung
und gefährdeter Infrastruktur sicherstellen können“.
Der Schutz gefährdeter
Infrastruktur ist aber nichts anderes als der alte Objektschutz,
sollte man meinen. Wie dies realisiert werden könnte, werden wir mit
Spannung hören, denn da gerät der Art. 35 GG relativ schnell an
Grenzen.
Die Lage ist vernetzt, äußere
und innere Sicherheit sind nicht mehr trennbar. Die asymmetrische
Bedrohung ist da, in den Auslandseinsätzen und im Inland.
Diese Art der Bedrohung
erfordert Strukturen und vor allem Verfahren, mit denen auf
entsprechende Lagen reagiert werden kann. Der Kongress soll uns in die
Lage versetzen, Zusammenhänge besser zu verstehen, um in Diskussionen
noch besser bestehen zu können.
Im Heimatschutz, also in der
Militärischen Landesvereidigung liegt, wie wir wissen, das eigentlich
klassische Aufgabenfeld, das Wehrpflicht begründet und für das
Reservisten gebraucht werden.
Natürlich sind Reservisten
auch für Auslandseinsätze wichtig, wo sie um die 10 Prozent der
Personalumfänge bei ISAF (7,4) und KFOR (9) stellen. Aber im
heimatnahen Einsatz und im Schulterschluss mit einem Ihnen durch
Ehrenämter, Zugehörigkeit zu Serviceclubs, Partei- und
Vereinszugehörigkeit usw. vertrauten Umfeld, sind sie ein
unverzichtbares Bindeglied zwischen Bundeswehr und Gesellschaft.
Aber auch ein Teil ihres
Nachwuchses rekrutiert sich aus dem Grundwehrdienst. Wehrpflicht und
Grundwehrdienst begründen sich aber nicht in erster Linie durch die
Tatsache der Nachwuchsgewinnung, so wichtig dieser Nebeneffekt auch
sein mag, sondern klassisch aus der Verteidigung des eigenen Landes.
Daher war es von Interesse,
die Frage zu stellen, wie sich dieser Zusammenhang heute darstellt, am
Vorabend eines Wahljahres, in dem der großen Volkspartei in der 1.
Hälfte des Alphabets die Koalitionspartner ausgehen, wenn es um den
Erhalt der Wehrpflicht in der gegenwärtigen Form geht, Ich erinnere
Sie an die Diskussion im Frühjahr dieses Jahres, besonders auch in der
Folge von Heiligendamm, über die Verschärfung der Bedrohung und den
damit erforderlichen Einsatz der Streitkräfte im Inland. Dabei wurde
der Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen hergestellt.
Die populistische Ecke befand
damals: Nur weil wir in Auslandseinsätze gehen, gibt es diese
Bedrohung. Folglich: Wenn wir uns raushalten, ist auch die Bedrohung
weg.
Vogel Strauß lässt schön
grüßen.
Denn in der Tat hält sich im
Zeitalter der Globalisierung auch die Bedrohung an keine Grenzen mehr.
Das gilt gerade und ganz
besonders für das Bedrohungsbild der asymmetrischen Bedrohung, das so
neu gar nicht ist, sondern von Militärtheoretikern schon lange
intellektuell aufgearbeitet wurde.
Ich erinnere mich an den
Auftrag meines damaligen Bataillonskommandeurs, der heute auch unter
uns ist, im Januar 1975, in Vorbereitung auf den Grundlehrgang, eine
Offizierweiterbildung zu halten und dabei das Buch von Beaufre
„Revolutionierung des Kriegsbildes“ zugrunde zu legen.
Zugegeben, im damaligen
Zeitalter der Vorneverteidigung waren das aus der Sicht eines
Kompaniechefs der Panzertruppe, der ich damals war, eher
intellektuelle Gedankenspiele. Heute sieht das anders aus.
Oder denken Sie an Mao und
seine Fische im Wasser. Ausrufezeichen, die man damals zur Kenntnis
genommen hat, in der Annahme, dass sie auf Europa niemals zuträfen.
Auch das Thema Heimatschutz
war im Rahmen der Gesamtverteidigung schon vor Jahrzehnten aktuell,
wenn auch nicht unbedingt für uns Panzermänner. Aber als junger
Generalstabsoffizier in der Erstverwendung als G3op im TerrKdoSüd –
ich war bei der Eröffnung dieser Verwendung durch P nicht gerade
euphorisch – war man dann mit der Anlage der Übung WINTEX/CIMEX
befasst.
Der Einsatz der Bundeswehr auf
eigenem Territorium, heute eine gerade erst beginnende und immer
wieder abgebrochene, bzw. auf Eis gelegte Diskussion, war damals nach
Verkündigung des Verteidigungsfalls kein Thema, allerdings da und dort
mit manchen Problemen behaftet. So z.B. im Raumschutz. Manche unter
uns erinnern sich noch an die Kreation gemischter gemeinsamer Streifen
zwischen Bundeswehr und Polizei um sowohl durch Soldaten gegen
Kombattanten, als auch durch Polizisten gegen Nichtkombattanten, wie
z.B. zivile Störer vorgehen zu können.
Es gab auf ziviler und
militärischer Seite Objektschutzlisten für Objekte ziviler und/oder
militärischer Betreuung, auf militärischer Seite sogar vorbereitete
Operationspläne für zu schützende Objekte. Von den zahlreichen
nicht-aktiven Verbänden und Einheiten, die diese Aufträge zu erfüllen
hatten, ganz zu schweigen.
Auf ziviler Seite gab es
umfangreiche, wenn auch nicht für alle ausreichende Vorkehrungen für
den Katastrophenschutz bis hin zu Notkrankenhäusern.
Als junger GenstOffz hat man
schon gestaunt, was es da so alles gab und welches schwierige Feld
vernetzter Operationen damals schon nötig war, um Krisenlagen zu
begegnen.
Viele dieser Erfahrungen
liegen heute im Verborgenen.
Später ist mir dieses
Aufgabenfeld dann als Referatsleiter wieder begegnet. Allerdings unter
anderen Vorzeichen zu Beginn der 90er Jahre. Damals war ich im BMVg
beauftragt mit der Erarbeitung der Konzeption der Terr. Wehrstruktur
für die Streitkräfte.
Aber Anfang der 90er war
Zahltag. Die Friedensdividende wurde ausbezahlt.
Man begann Strukturen
abzubauen und befand Übungen, wie WINTEX/CIMEX als nicht mehr
notwendig. Neben den Strukturen, und das gilt sicher auch für den
zivilen Bereich, ging auch das know-how für Verfahren verloren.
Heute haben wir gelegentliche
Anzeichen der Wiederbelebung. Wir sehen eine Diskussion über die
Ergänzung des Art. 35 GG, aber sie scheint politisch sehr
problematisch zu sein. Man verdrängt die Bedrohung in der Annahme, die
klassische Trennung von Inlands- und Auslandsaufgaben reiche auch
weiterhin aus, um alle eventuellen Lage zu beherrschen - oder hält man
sie etwa nur unter dem Deckel, weil man der Bevölkerung diese Debatte
nicht zumuten will und damit eine Lawine von Nachfragen auslösen
würde, wie es um die Sicherheitsvorsorge eigentlich steht?
Genau diese Bevölkerung wird
allerdings nach dem Eintritt eines gravierenden Ereignisses durchaus
Fragen stellen und auch politische Konsequenzen ziehen, wie es sich in
einer Landtagswahl deutlich gezeigt hat, als das Thema Innere
Sicherheit aufgemacht und der unbefriedigende Inhalt sichtbar wurde.
Ich komme noch einmal zurück
zur Sicherung von Objekten, lebenswichtigen Objekten für die
Bevölkerung, und nehme das Beispiel der Wasserentnahmestelle am
Bodensee.
Dort wurde vor einiger Zeit –
wir erinnern uns - ein unidentifizierter Eimer gesichtet, der große
Aufregung hervorrief und zu Sicherungsmaßnahmen am Objekt führte.
In der positiven Annahme, dass
es auch heute noch Übersichten über wichtige Objekte gibt, frage ich
mich als Mensch und Staatsbürger schon, wie die Kapazitäten des
zivilen Bereichs ausgelegt sind, um, bei steigender Bedrohung, über
einen langen Zeitraum und an mehreren Objekten durchhaltefähig zu
sein.
Wenn nicht – und ich blicke da
doch mit etwas Sorge auf die Personalumfänge unserer Landespolizei -
so frage ich mich als ehemaliger Soldat, ob dann Art 35 GG in der
gegenwärtigen Fassung tatsächlich noch ausreicht für den Fall, dass
sich der Blick dann auf die Bundeswehr richtet.
Auf fehlende Kapazitäten der
zivilen Seite in der Luft und auf See will ich gar nicht erst
eingehen. Die unerfreuliche Debatte haben wir um das Kleinflugzeug in
Frankfurt gesehen und den Richterspruch dazu kennen wir. Aber
wenigstens in diesen Punkten gibt es Bewegung. Wobei sich mir
persönlich die künstliche Trennung zwischen äußerer und innerer
Sicherheit, oder gar eine Trennung zwischen Aufgaben auf See, in der
Luft und zu Lande nicht erschließt. Eine derartige Trennung hat wenig
Nähe zur realen Bedrohung.
Auch höre ich mit Interesse
aus medizinischen Kreisen, dass im Falle, dass das Vogelgrippevirus in
absehbarer Zeit mutiert und auf Menschen übertragbar wird, eine
Grippewelle unerhörten Ausmaßes zu erwarten sei, welche die
Dimensionen der Welle in den 30er Jahren bei weitem übersteigt und
unser Gesundheitssystem so überfordert, dass der Einlass in
Krankenhäusern in Schleusen selektioniert werden muss. Von
Hunderttausenden von Toten in Deutschland ist bei Medizinern die Rede.
Wie soll dann die innere Ordnung aufrechterhalten werden?
Diese wenigen Beispiele
kennzeichnen die Dimension des Schutzes Deutschlands und seiner Bürger
und zeigen deutlich, dass die Rolle der Streitkräfte neu überlegt
werden muss und nicht auf Luft und See begrenzbar ist.
Aber mir als Ehemaligem geht
es für den Fall des Falles nicht zuerst um Kapazitäten sondern vor
allem um rechtliche Grundlagen und die Handlungssicherheit unserer
eingesetzten Soldaten. Da weiß ich vor dem Hintergrund meiner
Einsatzerfahrungen, wovon ich rede.
Die jüngste Vergangenheit hat
das Problem der Eingreifbefugnisse im Einsatz gezeigt. Aber auch im
Inland und gerade im Objektschutz haben wir die Frage schon vor mehr
als 20 Jahren diskutiert. Und wir werden im Gegensatz zu damals den
Spannungs- oder gar den Verteidigungsfall heute nicht erklären. Ich
spüre da eine Lücke, die wir in der angesprochenen Diskussion vor
wenigen Wochen um ein Papier der Fraktionen der CDU und der SPD zur
Ergänzung des Art. 35 gesehen haben. Heute gehen die Fraktionen der
Großen Koalition offenbar wieder getrennte Wege. Auch hier werden wir
vielleicht Einblicke in den Stand der Dinge auf diesem Kongress
bekommen.
Sie sehen meine Damen und
Herren, das Thema hat es in sich und die Betrachtung lohnt sich. Wir
werden Anregungen bekommen und natürlich müssen wir Verständnis dafür
haben, dass es angesichts der noch laufenden Diskussionen, der
Probleme in den politischen Debatten, und der Vertraulichkeit von
Gesprächen und Überlegungen im Hintergrund, Hürden gibt, die besonders
auch von den Vortragenden beachtet werden müssen.
Aber – meine Damen und Herren
– wir müssen zu dieser Diskussion in unserem Umfeld
sicherheitspolitisch beitragen. Dies soll der Kongress anstoßen. Es
gilt, auch die Rückseite der Medaille der Einsätze, den anderen Teil
der Sicherheitspolitik zu betrachten und Anregungen durch Fragen in
unserem Umfeld zu geben. Dabei geht es nicht um Kritik oder Vorwürfe,
es geht darum, Vorsorge zumindest im Denken zu treffen.
Denn ich nehme an, keiner von
uns wollte, dass ein Mitglied seiner Familie oder er/sie selbst zu den
ersten Opfern gehörte, die dann erst zur Bewusstseinbildung und zu
erforderlichen Änderungen beitrügen.
Mit Spannung sehen wir dem
ersten Vortrag entgegen und ich freue mich, das Mitglied des Deutschen
Bundestages, Herrn Ernst-Reinhard Beck, ich darf sagen, Dich, lieber
Ernst-Reinhard, um seinen Vortrag zu bitten.
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